Antrag: Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage KGV Riederwald 1913 e.V.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die vier Kleingartenanlagen des KGV Riederwald 1913 e.V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Dauerkleingärten zu sichern.
Begründung:
Von 1946 bis 2001verlor der Kleingartenverein mehr als die Hälfte der über 500 Gärten. Durch den Bau von einem Rückhaltebecken, Industriegeländen, Verabschiedung eines Generalverkehrsplans, Bau der Bundesautobahn A661 und dem Bau des Riederwaldtunnels. Stand heute besteht der Kleingartenverein Riederwald 1913 e.V. noch aus 4 Anlagen mit 234 Gärten, welche alle zum Landschaftsschutzgebiet und dem Grüngürtel der Stadt Frankfurt gehören. Durch den geplanten Bau der Europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg ist schon wieder eine Anlage im Fortbestehen bedroht. Die Anlage am Graben. Diese wird seit dem Jahr 1921 bewirtschaftet dort soll die Hälfte der Gärten dem Bau weichen.
Die Kleingärten des KGV Riederwald 1913 e.V. Am Graben sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältiger Weise. Die Kleingartenanlage, die seit über 100 Jahren besteht, stellt nicht nur einen wichtigen Erholungsraum für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Schwerbehinderung dar, sondern trägt auch maßgeblich zur ökologischen Vielfalt und zum Klimaschutz in der Region bei.
Sie gleicht die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die stellenweise sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Der KGV Riederwald 1913 e.V. Am Graben ist nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, sondern auch ein im Quartier sehr geschätzter Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist.
Auch der Naturschutzbeirat der Stadt Frankfurt spricht sich gegen die Planung aus, die europäische Schule auf dem Festplatz am Ratsweg zu errichten.
Deshalb muss aus Sicht der Kleingärtner und DieFrankfurter alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der B-Plan-Verfahren zu beenden.